Ihr Kfz-Gutachten in Achern – vom Kfz-Meister mit 30 Jahren Erfahrung
Unfall gehabt? Ich begutachte Ihr Fahrzeug persönlich vor Ort – unabhängig und in Ihrem Interesse. In Achern, der Ortenau und rund 50 Kilometer darüber hinaus.
Unfall gehabt? Diese drei Schritte sind jetzt wichtig
Bei einem unverschuldeten Unfall wählen Sie Ihren Sachverständigen selbst. Je früher der Schaden dokumentiert wird, desto klarer die Grundlage für Ihre Ansprüche.
Rufen Sie mich an
Schildern Sie mir kurz, was passiert ist. Ich sage Ihnen am Telefon, ob und welches Gutachten sinnvoll ist – auch, wenn die Antwort lautet: In Ihrem Fall keines.
Lassen Sie das Fahrzeug unverändert
Reparieren oder entsorgen Sie nichts, bevor der Schaden aufgenommen ist. Was nicht dokumentiert ist, lässt sich später kaum geltend machen – auch nicht die Wertminderung.
Ich komme zu Ihnen
Zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt. Ihr Fahrzeug muss nicht fahrbereit sein, Unterlagen brauchen Sie keine.
Von der Schadenaufnahme bis zur Fahrzeugbewertung – was ich für Sie übernehme
Acht Leistungen, die den größten Teil aller Anfragen abdecken. Was Sie hier nicht finden, klären wir am Telefon.
Unfall mit Fremdverschulden
HaftpflichtschadengutachtenVollständige Dokumentation als Grundlage für Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung.
Mehr dazu02Eigener Schaden am Fahrzeug
KaskoschadengutachtenBelastbare Schadenhöhe für die Abwicklung mit Ihrer Kaskoversicherung.
Mehr dazu03Was kostet die Reparatur?
ReparaturkostenkalkulationDetaillierte Kalkulation nach Audatex/DAT – für Ihre Entscheidung, ob repariert wird.
Mehr dazu04Was ist mein Fahrzeug wert?
WertgutachtenNachvollziehbare Wertermittlung für Verkauf, Versicherung oder Erbschaft.
Mehr dazu05Zustand jetzt festhalten
ZustandsberichtDer dokumentierte Ist-Zustand vor Überführung, Ankauf oder Übergabe.
Mehr dazu06Streit bei der Leasingrückgabe
MinderwertberichtNeutrale Bewertung der beanstandeten Schäden und des Minderwerts.
Mehr dazu07Klassiker und Oldtimer
Kurzbewertung / VollgutachtenMarktgerechte Bewertung mit Erfahrung – Versicherungswert, Verkauf, H-Kennzeichen.
Mehr dazu08Nicht nur PKW
LKW, Wohnmobil, Motorrad & mehrVon Nutzfahrzeugen bis zum E-Bike – ein Überblick aller Fahrzeugarten, die ich begutachte.
Mehr dazuUnfallgutachten in Achern: damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht
Ich nehme den Schaden so auf, als würde Ihr Fahrzeug tatsächlich repariert – vollständig und mit allen Positionen, die dazugehören. Dazu gehört die Wertminderung, die häufig zu niedrig angesetzt oder ganz übersehen wird. Genau dort verlieren Geschädigte Geld.
Zwei Dinge, die viele nicht wissen
- Sie wählen Ihren Sachverständigen selbst – nicht die Versicherung.
- Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten.
Was in Ihrem Gutachten steht
- Vollständige Schadenaufnahme mit digitaler Lichtbildanlage
- Reparaturkostenkalkulation nach Audatex/DAT
- Ermittlung der Wertminderung
- Wiederbeschaffungs- und Restwert bei Totalschadennähe
- Vorschadendokumentation und Plausibilitätsprüfung
- Digitale Übermittlung an Sie, Versicherung oder Anwalt
Selbst verursacht? Dann ist nicht immer ein Gutachten der richtige Weg
Bei einem Schaden, den Sie selbst verursacht haben, zahlt keine gegnerische Versicherung – und häufig genügt eine Reparaturkostenkalkulation. Deshalb frage ich am Telefon zuerst nach dem Hergang. Wenn ein Gutachten nichts bringt, sage ich Ihnen das.
Ein Kostenvoranschlag genügt meistens, wenn …
- der Schaden überschaubar ist – etwa Kratzer, Delle oder Stoßfänger
- Sie nur wissen wollen, was die Reparatur kostet
- Sie den Schaden selbst verursacht haben und keine Kasko einschalten
Ein vollständiges Gutachten ist sinnvoll, wenn …
- tragende Teile, Achsen oder Sicherheitssysteme betroffen sein können
- Ihre Kaskoversicherung es ausdrücklich verlangt
- Vorschäden im Spiel sind und der Umfang abgegrenzt werden muss
- der Schaden in die Nähe eines Totalschadens reicht
Ein Kostenvoranschlag ist Arbeit: ansehen, fotografieren, kalkulieren. Er ist keine Gratisleistung – was er kostet, sage ich Ihnen vorher.
Wenn es nicht um einen Unfall geht, sondern um eine Zahl, die Bestand haben muss
Vier Leistungen rund um Wert, Zustand und Nachweis – privat und gewerblich.
Was ist Ihr Fahrzeug wirklich wert?
Bewertung unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Faktoren – Zustand, Ausstattung, Laufleistung, Historie und Marktlage. Grundlage sind EurotaxSchwacke und DAT ValuePilot plus eigene Marktrecherche.
- Verkauf, Ankauf oder Versicherungswert
- Erbschaft und Vermögensauseinandersetzung
- Händlerein- und -verkaufswert, Wiederbeschaffungswert, Zeitwert
Den Zustand festhalten, bevor jemand etwas anderes behauptet
Dokumentiert mit Fotos, Messwerten und nachvollziehbarer Beschreibung, in welchem Zustand ein Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt war. Für Händler die Preisgrundlage, für Privatkunden die Absicherung.
- Fahrzeugankauf durch Händler oder Werkstatt
- Überführung, Transport und Fahrzeugübergabe
- Lackschichtdickenmessung und Funktionsprüfung
Leasingrückgabe: wenn die Forderung höher ist als der Schaden
Ob ein Kratzer normale Nutzung ist oder als Minderwert abgerechnet wird, ist Beurteilungssache – und fällt nicht immer zu Ihren Gunsten aus. Ich bewerte neutral und nachvollziehbar.
- Neutrale Zweitbewertung der beanstandeten Schäden
- Bewertung schon vor der Rückgabe
- Für Leasinggeber: Berichte mit und ohne Wertermittlung
Hier entscheidet Erfahrung, nicht das Programm
Bei einem Klassiker gibt es keine Datenbank, die den Wert ausspuckt – es geht um Originalität, Restaurierungsqualität und Marktkenntnis. Kurzbewertung oder Vollgutachten, je nach Fahrzeug.
Nicht nur PKW: Gutachten für fast alles, was Räder hat
Vom Kleinwagen bis zur Landmaschine. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Fahrzeug dabei ist – rufen Sie einfach an.
Beauftragt werden Sie – und Ihre Interessen vertrete ich
Ich arbeite nach den Standards, mit denen ich über 2.000 Gutachten erstellt habe: Kalkulation nach Audatex und DAT, Restwertermittlung über die einschlägigen Börsen, Dokumentation nach der Richtlinie des Instituts für Sachverständigenwesen.
Was es nicht bedeutet: dass ich für eine Versicherung arbeite. Mein Auftraggeber sind Sie. Deshalb schaue ich mir Ihr Fahrzeug so an, als würde es tatsächlich repariert – auch bei fiktiver Abrechnung.
- Kein Vertrag, der mich verpflichtet, im Interesse eines Versicherers zu kalkulieren
- Dieselbe Sorgfalt bei fiktiver Abrechnung wie bei tatsächlicher Reparatur
- Und wenn ein Gutachten Ihnen nichts bringt, sage ich Ihnen das – auch wenn ich damit einen Auftrag verliere
In der Ruhe liegt die Kraft. Je genauer ich hinschaue, desto besser das Ergebnis für den Menschen, der mich beauftragt hat.
Alexander Maingardt – 30 Jahre Kfz, davon 20 als Meister
Ich bin gelernter Kfz-Mechaniker, habe 2006 den Meisterbrief gemacht und danach als Werkstatt- und Serviceleiter gearbeitet, bevor ich in die Begutachtung gewechselt bin. Deshalb lese ich Schäden anders: Ich habe jahrelang dafür geradegestanden, dass eine Reparatur hält.
Daraus sind über 2.000 Gutachten geworden – Haftpflicht- und Kaskoschäden, Wertgutachten, Zustands- und Minderwertberichte. Mit dem eigenen Büro mache ich das jetzt in eigener Verantwortung.
Werdegang
Von Ihrem Anruf bis zum fertigen Gutachten
Anruf oder Nachricht
Sie schildern mir den Fall. Ich sage Ihnen, welche Leistung sinnvoll ist und wer sie trägt – und wir machen den Termin aus.
Besichtigung vor Ort
Ich komme dorthin, wo Ihr Fahrzeug steht. Schadenaufnahme, Fotos, Messungen. Sie müssen nichts vorbereiten.
Erstellung des Gutachtens
Kalkulation, Bewertung und Dokumentation nach den üblichen Standards – mit vollständiger Lichtbildanlage.
Übermittlung und Weitergabe
Sie erhalten das Gutachten digital. Auf Wunsch geht es direkt an Versicherung, Werkstatt oder Anwalt.
Kein Anwalt zur Hand?
Ich arbeite mit Verkehrsrechtsanwälten in der Region zusammen und stelle den Kontakt gern her. Bei unverschuldetem Unfall trägt die Kosten üblicherweise ebenfalls die gegnerische Versicherung.
Nur Kostenvoranschlag, Gutachter der Versicherung oder eigener Sachverständiger?
Nur Kostenvoranschlag der Werkstatt
- Erfasst die Reparaturkosten – aber nicht die Wertminderung
- Kein Wiederbeschaffungs- und Restwert
- Keine Dokumentation von Vorschäden
- Als Anspruchsgrundlage im Haftpflichtfall meist unzureichend
Ihr eigener Sachverständiger
- Vollständige Schadenaufnahme inklusive Wertminderung
- Beauftragt und bezahlt in Ihrem Interesse
- Bei Fremdverschulden trägt die Kosten in der Regel die gegnerische Versicherung
- Besichtigung vor Ort, Weiterleitung an Versicherung und Anwalt inklusive
Gutachter der gegnerischen Versicherung
- Wird von der Gegenseite beauftragt
- Sie haben keinen Einfluss auf Umfang und Bewertung
- Sie sind nicht verpflichtet, ihn zu akzeptieren
- Termin und Ablauf richten sich nicht nach Ihnen
Ich komme zu Ihnen – in Achern und rund 50 Kilometer darüber hinaus
Mein Büro ist in Achern. Begutachtet wird dort, wo Ihr Fahrzeug steht: zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt oder am Abschlepphof.
Achern und Ortsteile
Mein Sitz ist in Achern, Heinrich-Schüle-Straße 6. Kurze Wege in alle Ortsteile – Oberachern, Önsbach, Fautenbach, Gamshurst, Großweier, Mösbach und Wagshurst – und damit zeitnahe Termine. B3 und A5-Anschluss gehören zu den Strecken, auf die ich am häufigsten gerufen werde.
Rheinau und Freistett
Regelmäßig unterwegs in Freistett, Rheinbischofsheim, Diersheim und Linx. Die B36 entlang der Rheinschiene und der Berufsverkehr Richtung Kehl sorgen für einen eigenen Schwerpunkt an Auffahr- und Abbiegeunfällen.
Rheinmünster
Schwarzach, Greffern und Stollhofen erreiche ich schnell. Durch die Nähe zum Baden-Airpark kommen Bewertungen von Firmen- und Mietfahrzeugen dazu.
Bühl und Bühlertal
Entlang der B3 nach Norden bis Bühl, Bühlertal und Ottersweier – kurze Anfahrt, auch nachmittags.
Offenburg und Renchtal
Offenburg war jahrelang mein Arbeitsgebiet, ebenso Lahr und Freiburg. Dazu das Renchtal mit Renchen, Oberkirch und Oppenau, wo auch Wildunfälle eine Rolle spielen.
Fragen, die mir am Telefon am häufigsten gestellt werden
Ihre Frage ist nicht dabei?
Rufen Sie an und schildern Sie den Fall in zwei Sätzen. Ich sage Ihnen, was in Ihrer Situation sinnvoll ist – und was nicht.
Jetzt anrufenBei einem unverschuldeten Unfall trägt die Versicherung des Verursachers in der Regel die Kosten. Bei Kaskoschaden, Bewertung oder Kostenvoranschlag trägt sie der Auftraggeber – und Sie erfahren vorher, was es kostet.
Ja. Als Geschädigter entscheiden Sie, wer Ihr Fahrzeug begutachtet. Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter zu beauftragen, den die gegnerische Versicherung vorschlägt.
Das Honorar für ein Haftpflichtschadengutachten richtet sich nach der Schadenhöhe und wird meist direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet. Bei allen anderen Leistungen nenne ich Ihnen die Kosten vorab.
Wahrscheinlich nicht. Bei kleinen Schäden, die Sie selbst verursacht haben, genügt meist eine Reparaturkostenkalkulation. Rufen Sie an und schildern Sie den Fall – wenn ein Gutachten Ihnen nichts bringt, sage ich Ihnen das.
Ein reparierter Unfallschaden bleibt ein Unfallschaden – das drückt den Verkaufswert, auch wenn technisch alles einwandfrei ist. Diese Differenz ist die merkantile Wertminderung, ein eigenständiger Schadenposten, der häufig übersehen wird.
Sie lassen sich den Schaden auszahlen, statt reparieren zu lassen. Für mich ändert das nichts: Ich nehme den Schaden so auf, als würde repariert. Beachten Sie, dass die Mehrwertsteuer dabei in der Regel zunächst nicht erstattet wird.
Nach der Besichtigung erstelle ich das Gutachten zügig und übermittle es digital. Wie schnell ein Termin möglich ist, sage ich Ihnen direkt am Telefon.
Nein. Ich komme dorthin, wo das Fahrzeug steht – auch zum Abschlepphof oder in die Werkstatt.
Kommen die Reparaturkosten in die Nähe des Wiederbeschaffungswertes, ermittle ich zusätzlich Wiederbeschaffungs- und Restwert. Der Restwert wird über mindestens eine Restwertbörse am regionalen Markt abgesichert.
Ja. Über eine Plausibilitätsprüfung lässt sich abgrenzen, welche Schäden zum geschilderten Hergang passen und welche nicht. Bei mehreren beteiligten Fahrzeugen ist auch eine Fahrzeug-Gegenüberstellung möglich.
Dann prüfe ich die Kürzung und nehme schriftlich Stellung zu den beanstandeten Positionen. Solche Kürzungen laufen häufig automatisiert – und halten einer fachlichen Prüfung oft nicht stand.
Bei einem unverschuldeten Unfall ist ein Verkehrsrechtsanwalt in der Regel sinnvoll, und die Kosten trägt üblicherweise ebenfalls die gegnerische Versicherung. Wenn Sie keinen haben, stelle ich gern den Kontakt zu einem Anwalt aus der Region her.
Ein Anruf reicht – ich sage Ihnen, was in Ihrem Fall sinnvoll ist
Am liebsten telefonisch – dann kann ich direkt nachfragen und Sie haben die Antwort sofort. Sonst gern per WhatsApp oder Formular, auch mit Fotos vom Schaden.